A. Nur Materiallieferungen
1. Für die Materialien gilt die Norm SIA 246 Ziff. 4 (Natursteinarbeiten).
2. Die Emilio Stecher AG bemüht sich, die Lieferfristen einzuhalten, sie ist aber selbst von Drittlieferungen abhängig. Bei Verzögerungen von mehr als 90 Tagen ist der Kunde berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
3. Jede Natursteinplatte ist ein von der Natur vor Millionen von Jahren geschaffenes Einzelstück mit einer einmaligen, individuellen Farbe, Struktur und Zeichnung. Beim Naturstein kommen daher immer gewisse Farbunterschiede, Trübungen sowie natürliche Fehler wie Poren, Einsprengungen, Haarrisse, Quarzadern usw. vor. Insbesondere gilt Art. 4.21 Norm SIA 246, der wie folgt lautet: Nahezu alle Natursteine sind aus mannigfaltigen, in Gefüge, Härte und Farbe verschiedenenartigen Stoffen zusammengesetzt. Sie bilden deshalb keine in sich geschlossene homogene Masse. Es kommen öfters sogenannte Lager, Stiche, Adern, Gläser, Salzlöcher vor, die als in der Natur des Stoffes liegende Eigenheiten keinesfalls eine Wertverminderung darstellen, sofern die Weiterverarbeitung sachgerecht erfolgt. Diese natürlichen Differenzen und Eigenarten stellen keinen Mangel dar und begründen auch keine Abweichung von einem Muster.
4. Die Musterkonformität der gelieferten Ware ist sofort, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung und auf jeden Fall vor Beginn des Versetzens zu prüfen. Allfällige Musterabweichungen und Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Emilio Stecher AG vorab das Recht, eine Nachlieferung vorzunehmen, andere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Erst wenn die Nachlieferung nicht möglich ist, stehen dem Kunden die sonstigen Mängelrechte zu.
5. Der Kunde ist selbst für die fachgerechte Weiterbearbeitung und das fachgerechte Versetzen der gelieferten Steine sowie für die fachgerechte Reinigung und den fachgerechten Unterhalt verantwortlich. Geeignete Pflegeprodukte sind bei uns erhältlich. Die Emilio Stecher AG ist für Schäden und Mängel nicht verantwortlich, die auf falsche Bearbeitung, nicht fachgerechtes Versetzen, falsche Reinigung sowie falschen oder fehlenden Unterhalt zurückzuführen sind.
6. Die Emilio Stecher AG ist berechtigt, im Rahmen der bereits vorgenommenen Lieferungen Akontozahlungen zu verlangen. Im Liefervertrag können auch Vorauszahlungen oder Barzahlungen vereinbart werden.
7. Die Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsstellung rein netto (ohne jeden Abzug) zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden konsequent nachbelastet. Ab dem 31. Tag befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Der Verzugszins beträgt 8%. Zudem hat der Kunde die Mahnspesen (Fr. 25.—für die erste und zweite Mahnung, fr. 50.—für die dritte Mahnung) sowie allfälligen weiteren Verzugsschaden (Inkassospesen, Anwaltskosten) zu bezahlen.
8. Bearbeitete oder einzeln angefertigte oder speziell bestellte Natursteine (keine Lagerartikel) können nicht zurückgenommen werden. Ganze unbeschädigte Platten in ungeöffneten Packungen werden – soweit möglich – mit einem Abschlag (Rücknahmegebühr) von 30% des Lieferpreises zurückgenommen.
9. Von uns organisierte Transporte werden zu ASTAG-Tarifen verrechnet und auf den Rechnungen gesondert aufgewiesen. Eil- oder Spezialtransporte müssen extra bezahlt werden. SBB-Paletten inkl. Verpackung und Verpackungsmaterial / Einweg werden pro Stück mit SFr. 25.00 verrechnet.
10. Bei einer beanstandeten Lieferung hat die Emilio Stecher AG das Recht, die Lieferung zu ersetzen und eventuelle Lieferfristen können nicht als Minderwert geltend gemacht werden. Bei Schadenersatz kann unsere Firma maximal auf den gelieferten Warenwert behaftet werden, hat aber das Recht, die Ware ohne weitere Entschädigung zu ersetzen. Es gelten die Handelsüblichen Normen nach dem Bezugsland.
B. Liefern und Versetzen
10. Übernimmt die Emilio Stecher AG auch das Versetzen, so gilt zusätzlich zur Norm SIA 246 auch die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten».
11. Die Ziffern 1 – 3 (nur Materiallieferungen) gelten unverändert auch beim Liefern und Versetzen.
12. Die Musterkonformität der gelieferten Ware ist sofort, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung zu prüfen. Allfällige Musterabweichungen und Mängel sind sofort schriftlich zu rügen.
Die Emilio Stecher AG muss mit dem Versetzen erst beginnen, wenn die Prüfungsbestätigung des Bestellers oder seines Vertreters vorliegt.
Die Anweisung des Bauherrn oder der Bauleitung an die Emilio Stecher AG, mit dem Versetzen zu beginnen, gilt als Genehmigung der gelieferten Steinplatten.
13. Für das ausgeführte Werk gilt – unter Vorbehalt der Ziffer 13 – die Mängelordnung der Norm SIA 118.
14. Der Kunde ist selbst für die fachgerechte Reinigung und den fachgerechten Unterhalt der verarbeiteten Steine verantwortlich. Geeignete Pflegeprodukte sind bei uns erhältlich.
Die Emilio Stecher AG ist für Schäden und Mängel nicht verantwortlich, die auf falsche Reinigung sowie falschen oder fehlenden Unterhalt zurückzuführen sind.
15. Die Emilio Stecher AG ist berechtigt, im Rahmen der bereits vorgenommenen Lieferungen und der bereits ausgeführten Arbeiten Akontozahlungen zu verlangen. Diese sind sofort fällig d.h. spätestens innert 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
Im Werkvertrag können auch Vorauszahlungen vereinbart werden.
16. Die Rechnungen sind innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsstellung rein netto (ohne jeden Abzug) zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden konsequent nachbelastet.
Ab dem 31. Tag befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Der Verzugszins beträgt 8%. Zudem hat der Kunde die Mahnspesen (Fr. 25.—für die erste und zweite Mahnung, fr. 50.—für die dritte Mahnung) sowie allfälligen weiteren Verzugsschaden (Inkassospesen, Anwaltskosten) zu bezahlen.